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Bei alltäglichen Sachverhalten, die immer wieder zu Problemen führen, können kriminaltechnische Untersuchungen vielfach Lösungen anbieten. Oftmals auch, wenn die Polizei nicht oder noch nicht eingeschaltet wurde. Dazu zählen z.B. unerklärliche Veränderungen in bzw. Diebstähle aus Wohnungen usw. bis hin zu Streitigkeiten im Rahmen der Schadensregulierung mit Versicherungen.
Zur kriminaltechnischen Untersuchung gehört auch, wenn erforderlich, ein gerichtsverwertbares Gutachten, das von einem qualifizierten und erfahrenen Sachverständigen erstellt wird.
Türschlösser, Schließzylinder u.a. mechanische Sicherungseinrichtungen
können z.B. zum Nachweis der Überwindung durch Aufsperrwerkzeuge (ohne äußerlich sichtbare Spuren) untersucht werden.
Bei Schlüsseln der o.g. Objekte stellt sich oft die Frage, ob
Die Untersuchungen von Formspuren jeglicher Art umfasst zur Klärung von Widersprüchen im Bezug auf die Spurenlage (z.B. beim aufgebrochenen Fenster) oder zur Feststellung der angewandten Methoden bzw. des eingesetzten Werkzeuges hinsichtlich von Überwindungsmöglichkeiten oder den Einsatz von Spezialwerkzeugen. Auch die